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Gesellschaftsformen


Wenn Sie eine Firma gründen wollen, sollten Sie zunächst die passende Rechtsform wählen. Man unterscheidet hauptsächlich zwischen Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften. Personengesellschaften können aus einer Einzelperson oder mehreren Teilhabern bestehen, wobei jeder Teilhaber in der Regel vollständig für die Geschäfte der Firma haftet. Bei Kapitalgesellschaften dagegen ist die Haftung auf die Höhe der Einlage beschränkt.

Welche Rechtsform für Sie am günstigsten ist, hängt von Ihren Unternehmenszielen ab und muss individuell entschieden werden. In jedem Fall sollten Sie sich vor der Firmengründung von einem Steuerberater ausführlich individuell beraten lassen.

Personengesellschaften

Einzelfirma

Am einfachsten ist die Gründung eines Einzelunternehmens. Eine einfache Gewerbeanmeldung genügt, um geschäftlich aktiv werden zu können. Als Einzelunternehmer haften Sie jedoch mit Ihrem gesamten Vermögen für alle getätigten Geschäfte.

Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GdBR)

Die GdBR ist ein Zusammenschluß von Gewerbetreibenden, Freiberuflern oder Privatleuten für einen bestimmten Zweck. Jeder Gesellschafter haftet in vollem Umfang, wie bei einer Einzelfirma.

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Die offene Handelsgesellschaft ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Personen zum Betrieb eines vollkaufmännischen Handelsgewerbes unter einer gemeinsamen Firma, wobei alle Gesellschafter voll haften.

Kapitalgesellschaften

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die GmbH ist die heute am häufigsten gewählte Gesellschaftsform, für kleine und mittelständische Unternehmen. Es sind meist nur wenige Gesellschafter vorhanden, die sich untereinander kennen und in der Regel in der Gesellschaft selbst mitarbeiten.

Kommanditgesellschaft (KG)

Die Kommanditgesellschaft (KG) nimmt den Platz zwischen der OHG und der GmbH ein. Mindestens ein Gesellschafter, der sog. Komplementär, haftet voll, wie ein OHG-. Daneben gibt es noch Gesellschafter, die nur mit einem bestimmten Geldbetrag haften, der sog. Kommanditeinlage.

GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG ist eine KG, die eine GmbH als Komplementär hat. Damit ist eine natürliche Person, die die volle Haftung übernimmt, nicht mehr erforderlich.

Die Aktiengesellschaft (AG)

Die AG ist die häufigste Organisationsform für Großunternehmen. Aktiengesellschaften sind vielfach börsennotiert und haben eine breite Aktienstreuung. Das Gesellschaftskapital kann durch viele anonyme Geldgeber aufgebracht werden. In zunehmendem Maße ist die AG als Gesellschaftsform auch für mittlere Unternehmen interessant.


 

 
 
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